Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     VERTRAGSBEDINGUNGEN

1.1 Zweck und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») dienen als Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der SimplyConnect GmbH (nachfolgend «SimplyConnect», «simplyconnect.ch», «wir» oder «uns» genannt) und dem Kunden, welcher ein der durch die SimplyConnect angebotenes Produkt bzw. eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Die AGB gelten für den gesamten Geschäftsbereich der SimplyConnect GmbH.

Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen und dienstspezifische Zusatzbedingungen gegebenenfalls zu aktualisieren, um (1) Änderungen unserer Dienste oder unserer Geschäftsabläufe widerzuspiegeln, beispielsweise, wenn wir neue Dienste, Funktionen, Technologien, Preise oder Vorteile hinzufügen (oder alte entfernen), (2) aus rechtlichen, regulatorischen oder Sicherheitsgründen oder (3) um Missbrauch oder Schaden zu verhindern. Wenn wir diese Nutzungsbedingungen oder dienstspezifische Zusatzbedingungen wesentlich ändern, informieren wir Sie mit angemessener Frist im Voraus und geben Ihnen die Möglichkeit, die Änderungen zu prüfen. Ausgenommen hiervon sind (1) die Veröffentlichung neuer Dienste oder Produktfunktionen oder (2) dringende Änderungen, die beispielsweise anhaltenden Missbrauch verhindern sollen oder eine Reaktion auf rechtliche Erfordernisse darstellen. Wenn Sie mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie Ihre Inhalte entfernen und die Dienste nicht länger nutzen. Sie können Ihr Nutzungsverhältnis mit uns jederzeit kündigen, indem Sie die Löschung Ihres SimplyConnect Konto beantragen.

1.2 Allgemeines

Das Hauptanliegen der SimplyConnect ist die Zufriedenheit der Kunden. Deshalb sind diese AGB Grundlage eines fairen Auftragsverhältnisses zwischen SimplyConnect und deren Kunden.

1.3 Beginn des Vertrages

Das Vertragsverhältnis entsteht entweder durch Unterzeichnung eines separaten Vertragsdokuments oder durch die schriftliche oder digitale Annahme einer Offerte.

SimplyConnect behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bereits begonnen Auftrag abzubrechen, sollte der Kunde sich rechtswidrig verhalten oder handeln.

1.4 Vertragsende

Einzelverträge über die Lieferung von Hard- oder Software oder die Erbringung einer einmaligen Dienstleistung enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung. Einzelverträge über die Überlassung von Hard- oder Software (Miete, Leasing, Outsourcing, Personalverleih etc.) oder die Erbringung einer andauernden Dienstleistung (Systemwartung, Softwarepflege) enden mit Ablauf einer festen Vertragsdauer oder bei unbefristeten Verträgen mit der Kündigung des Vertragsverhältnisses. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

1.5 Umfang und Ausführung des Vertrages

Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von SimplyConnect auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann SimplyConnect ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes durch den Kunden bedürfen der Zustimmung von SimplyConnect und sind in der Regel mit einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars verbunden.

SimplyConnect ist ermächtigt, die zu erbringenden Leistungen an eine andere Person (nachfolgend: Dritter oder Substitut) zu substituieren.

1.6 Bestandteile

Neben den AGB sind auch die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung fester Vertragsbestandteil.

1.7 Abweichungen

Abweichungen von diesen AGB haben nur aufgrund eines von beiden Parteien bestätigten Dokumentes Gültigkeit und auf die Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen keinen Einfluss.

2.     ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Preise

Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so hält sich das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar an branchenübliche Honorarsätze. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet. Reisespesen gelten als Arbeitszeit.

Neben dem Honoraranspruch hat SimplyConnect Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare. Bedient sich SimplyConnect zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und SimplyConnect von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Daten erstellt. Eine Abweichung von dem Kostenvoranschlag im Rahmen von 10% nach oben oder unten ist zulässig.

SimplyConnect kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Leistungen und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

2.2 Kauf auf Rechnung

Beim Kauf auf Rechnung ist der in Rechnung gestellte Betrag spätestens bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. 

Kommen der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so gerät er mit Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 8% zu bezahlen. Ausserdem werden sämtliche bestehende Forderungen sofort zur Zahlung fällig. SimplyConnect ist berechtigt, pro Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von bis zu CHF 30.- sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für Adressrecherchen und ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen.

Bei Konsumenten behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

Dem Kunde steht das Recht zur Verrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche entweder rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Ausserdem verfügt der Kunde nur dann über ein Retentionsrecht, sofern und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Der Kunde kann während 10 Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als genehmigt.

2.2.1 Neukunden

Der gesamte Rechnungsbetrag ist an den in der Offerte festgelegten Daten fällig. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Anzahlungen zu verlangen und Bonitätsauskünfte einzuholen.

2.2.2 Bestehende Kunden

Sofern nicht besondere Zahlungsfristen vereinbart werden, gilt bei bestehenden Kunden mit stets fristgerecht beglichenen Rechnungen ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Wir behalten uns vor, Anzahlungen zu verlangen.

2.3.  Rechnungsstellung

Der Kunde kann zwischen einer digitalen oder einer Rechnungsstellung per Post wählen. Die digitale Rechnungsstellung erfolgt kostenlos. Bei der Rechnungsstellung per Post behält sich SimplyConnect vor, einen Zuschlag von CHF 3.- für Betriebskosten einzufordern. Der Kunde kann jederzeit zwischen der digitalen und Rechnungsstellung per Post wechseln.

3.     RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1.  Zusammenarbeit

Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung sowie zur Einhaltung der festgelegten Termine, sodass SimplyConnect seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.

SimplyConnect darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Kunden obliegt SimplyConnect nur dann, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

3.2.  Rechte Dritter

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von SimplyConnect im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen SimplyConnect und dem Kunden ausschliesslich SimplyConnect zu. SimplyConnect räumt dem Kunden jeweils ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch auf Dauer an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen, einschliesslich des jeweils zugehörigen Knowhows, ein. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SimplyConnect zulässig. Der Kunde unterlässt es, die ihm von SimplyConnect überlassenen Unterlagen, insbesondere jene der verbindlichen Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

3.3.  Abnahme

Die von SimplyConnect erbrachten Leistungen und Produkte sind durch den Kunden bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Die Bearbeitung von nachträglichen Beanstandungen werden als neue Leistung gewertet und werden dem Kunden neu offeriert.

3.4.  Verspätungen

Liefertermine sind grundsätzlich als verbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. SimplyConnect übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen, die durch Änderungen auf Kundenwunsch oder mangelnde Kooperation des Kunden verursacht wurden. SimplyConnect haftet nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste oder in Fällen von höherer Gewalt.

3.5.  Zustellung

Zustellungen von SimplyConnect gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von SimplyConnect befindlichen Kopien oder Versandlisten.

3.6.  Haftung

SimplyConnect haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen SimplyConnect die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat. Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von SimplyConnect auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

Der E-Mail-Verkehr von und mit SimplyConnect erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. SimplyConnect lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtung der Netzbetreiber entstehen.

Im Schadenfall ist die Haftung von SimplyConnect auf die Höhe des dreifachen bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.

Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. SimplyConnect ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu kündigen.

Der Inhalt der Webseiten von SimplyConnect inkl. aller Subdomänen wird mit grösstmöglicher Sorgfalt gepflegt. Trotzdem wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.

Für die Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschliesslich deren Betreiber verantwortlich.

4.     Konventionalstrafe

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber SimplyConnect für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Schutzbestimmungen (Urheberrecht), (Nutzungsbeschränkungen) und (Schutz der Zugangsdaten) eine Konventionalstrafe in Höhe des vierfachen Jahresnettowerts des jeweils betroffenen Einzelvertrags mindestens jedoch CHF 2’500.- an SimplyConnect zu zahlen. Jede Zuwiderhandlung gilt als gesonderte Tat. Die Konventionalstrafe schliesst weitergehende Schadenersatzansprüche nicht aus, wird aber an diese angerechnet.

5.     Vertragsverletzung und Auditrecht

Zahlungsverzug trotz Mahnung, ein Verstoss gegen die Nutzungsbeschränkungen oder andere Vertragsverletzungen führen zum sofortigen Erlöschen des Nutzungsrechts und berechtigen SimplyConnect den Bezug weiterer Leistungen ohne gesonderte Mahnung vorübergehend zu sperren oder ausserordentlich zu kündigen. Erstattungen bereits gezahlter Nutzungsentgelte sind in diesem Fall ausgeschlossen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. SimplyConnect kann jederzeit überprüfen, ob der Kunde die Leistungen vertragsgemäss nutzt. Besichtigungen wird SimplyConnect dem Kunden mit angemessenem Vorlauf ankündigen.

6.     Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist beim Bezirksgericht Zurzach Baden AG, sofern kein gesetzlich zwingender oder teilzwingender Gerichtstand vorliegt.

SimplyConnect hat indessen auch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Sitzes oder bei jedem anderen sachlich und örtlich zuständigen Gericht zu belangen.

7.     Gültigkeitsvorbehalt

Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Stand: Aug 2022